AU Leitfaden 5 Revision 01 - M. Gäding Handelvertretung & Servicedienst

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KFZ Werkstatt > Abgasuntersuchung

Aktuelle Informationen für Ihr AU-Gerät

Änderungen ab 01.01.2018
01.01.2018
  • Generelle Messung der Abgaswerte bei allen AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen
  • Festlegung der Abregeldrehzahl auf ≥ 90%, gegenüber der datierten Nenndrehzahl aus dem Fahrzeugschein
01.01.2019
Senkung der Grenzwerte; anzuwenden bei allen Euro 6/VI Fahrzeugen
  • auf 0,1 % vol CO im hohen Leerlauf bei Benzinfahrzeugen
  • auf 0,25 m-1 bei Dieselfahrzeugen
für die Abgasuntersuchung an Euro 6/VI Fahrzeuge sind Messgeräte der Genauigkeitsklasse 0 zu verwenden
01.01.2021
Einführung einer Prüfprozedur zur Überprüfung  der Partikelanzahl bei der periodischen Abgasuntersuchung im Endrohr

Wurde auf den 01.07.2023 verschoben.
Aufrüstbare AVL DiTEST Abgastester
NummerLF4LF5LF5 REV.01
LF6
3.4
(Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor mit G-Kat und OBD-System) (*)



- EZ bis 31.12.2005
XXX

- EZ ab 01.01.2006

X

- Stufe Euro 6/VI

X
3.6
(Kraftfahrzeuge mit Kom-pressionszündungsmotor mit OBD-System) (*)



- EZ bis 31.12.2005
XXX

- EZ ab 01.01.2006

X

- Stufe Euro 6/VI ab Einführung zum 01.07.2023


X
3.9
(Kraftrad)

XX
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