Richtlinie2011 - M. Gäding Handelvertretung & Servicedienst

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KFZ Werkstatt > Bremsenprüfstände

Neue Richtlinie für Bremsenprüfstände
gültig ab 1. Oktober 2011


  • Die Richtlinie gilt ab dem 1. Oktober 2011 für alle neu in den Verkehr kommende Prüfstände sowie ab dem 1. Januar 2020 für alle im Verkehr befindlichen Bremsprüfstände, die nach §29 StVZO zur Bremsprüfung im Rahmen der HU und SP genutzt werden.

  • Alle vor dem 1. Oktober 2011 in den Verkehr gebrachten Prüfständen genießen einen Bestandsschutz bis 2020 und brauchen nicht umgerüstet zu werden.

  • AHS Rollenbremsprüfstände entsprechen den neuen Richtlinien, wenn sie zusätzlich mit ASA Livestream bzw. für die PKW Prüfung auf Prüfständen der Reihe Varioflex und beim Multiflex 06/12 mit zwei Prüfgeschwindigkeiten ausgestattet werden

Alle Kunden, die HU und SP nach § 29 StVZO auf einem neuen
Prüfstand durchführen möchten, müssen dem
Sachverständigen eine standardisierte Datenschnittstelle zur
Verfügung stellen, die sog. ASA Livestream Schnittstelle.
Diese kann ausschließlich durch den Prüfingenieur (Sachverständigen) im Rahmen der HU verwendet werden und wird durch nebenstehendes Logo gekennzeichnet.
Allerdings fordert die Richtlinie 2011 darüber hinaus auch noch das Einhalten einer
tatsächlichen Schlupfabschaltung bei 27 % ± 3%. Dieser Aspekt war anfänglich in
seiner Tragweite nicht abzusehen. Er führt nämlich dazu, dass zur Erfüllung der
Richtlinie nicht nur Software, sondern auch spezielle mechanische und elektronische
Bauteile benötigt werden.
Die Prüfstände müssen im Rollensatz mit zusätzlichen Initiatoren, Kettenrädern,
Abstandshaltern und Kabeln sowie mit einer zusätzlichen Elektronik im
Schaltschrank ausgestattet sein. Außerdem wird das Software Modul ASA
Livestream benötigt. Dieses Software Modul kann der Kunde selbst nicht nutzen, es
ist also anders als PICARO nicht für Eingaben, Messungen, Ausdrucke etc. geeignet,
sondern dient ausschließlich der Übertragung der Prüfdaten an den
Sachverständigen zur weiteren Verarbeitung.

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