KFZ Werkstatt > Abgasuntersuchung

AU Leitfaden 5 Revision 01
Die ständige Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnologie erfordert immer wieder Anpassungen in der periodischen Fahrzeugüberwachung und der Abgasuntersuchung.
Der Bundestag hat den Sinn und die Effizienz der Abgasuntersuchung intensiv diskutiert. Die neue AU-Richtlinie und die daraus resultierende Leitfadenversion 5 Revision 01 trägt dem Rechnung. Damit wird zum 01.01.2018 wieder die generelle Messung der Abgase im Endrohr für alle AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge eingeführt.
Die neue AU-Richtlinie wurde im aktuellen Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht und ist ab 01.01.2018 gültig und anzuwenden.
Mit dieser Richtlinie wurde nicht nur die generelle Wiedereinführung der Endrohrprüfung vorgeschrieben. Ebenso sind die Herabsetzung der Grenzwerte ab 01.01.2019 und die weitere Steigerung der Effizienz der periodischen Abgasuntersuchung durch Messung der Partikelanzahl im Endrohr ab 2021 beschrieben und Bestandteil der revidierten AU-Richtlinie.
Änderungen ab 01.01.2018
01.01.2018
- Generelle Messung der Abgaswerte bei allen AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen
- Festlegung der Abregeldrehzahl auf ≥ 90%, gegenüber der datierten Nenndrehzahl aus dem Fahrzeugschein
01.01.2019
Senkung der Grenzwerte; anzuwenden bei allen Euro 6/VI Fahrzeugen
- auf 0,1 % vol CO im hohen Leerlauf bei Benzinfahrzeugen
- auf 0,25 m-1 bei Dieselfahrzeugen
01.01.2021
Einführung einer Prüfprozedur zur Überprüfung der Partikelanzahl bei der periodischen Abgas- untersuchung im Endrohr
Wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Aufrüstbare AVL DiTEST Abgastester
Nummer | LF4 | LF5 | LF5 REV.01 | |
3.4 | (Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor mit G-Kat und OBD-System) (*) | |||
- EZ bis 31.12.2005 | X | X | X | |
- EZ ab 01.01.2006 | X | |||
- Stufe Euro 6/VI | X | |||
3.6 | (Kraftfahrzeuge mit Kom-pressionszündungsmotor mit OBD-System) (*) | |||
- EZ bis 31.12.2005 | X | X | X | |
- EZ ab 01.01.2006 | X | |||
- Stufe Euro 6/VI | X | |||
3.9 | (Kraftrad) | X | X |