Fit für AU-Leitfaden 5
Vorwort
Die ständige Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnologie erfordert auch Anpassungen in der periodischen Fahrzeugüberwachung.
Mit Einführung der neuen AU (Ersatz ASU) im Jahre 1993 wurden erstmals Fahrzeuge mit Katalysator und Fahrzeuge mit Dieselantrieb in die Abgasuntersuchung aufgenommen (Leitfaden 1). Es dauerte dann fast 10 Jahre ehe 2002 PKW-Fahrzeuge mit Benzinantrieb und OBD Systemen in die Überprüfung mit einbezogen wurden (Leitfaden 2). Mit Einführung der OBD bei Dieselfahrzeugen kam 2006 der Leitfaden 3 zum Einsatz (inkl. Motorräder). Ihm folgte nur zwei Jahre später der Leitfaden 4, in dem das in der 41. Änderungsverordnung vorgesehene 2- stufige Prüfverfahren für Fahrzeuge mit Erstzulassung 01.01.2006 umgesetzt wurde. 2-stufiges Prüfverfahren bedeutet, dass abhängig von Informationen aus dem OBD-System (alle Readinesscodes gesetzt) eine Endrohrprüfung durchzuführen ist oder nicht.
Viele kleine Änderungen wie europäische Fahrzeugdokumente, Anpassung der Grenzwerte für die AU sowohl beim Benziner als auch beim Diesel, Auslesen der FIN über das OBD-System und viele andere technische Neuerungen fanden ihren Niederschlag mit dem Ziel, die Abgasuntersuchung effizienter zu gestalten und dem technischen Fortschritt anzupassen. Mit Vorliegen dieser Broschüre sprechen wir von einem Geräteleitfaden 5, der wiederum sehr stark von technischen Neuerungen der Fahrzeugtechnologie geprägt ist.
Die neue AU-Richtlinie wird im Okober im Verkehrsblatt veröffentlicht und ist zum 01.06.2015 anzuwenden.


Plakettenwert und AU-Solldatenbank
Seit 1. Juli 2012 ist gemäß der europäischen Richtlinie 2010/48 EC zwingend der sog. Plakettenwert bei der Abgasuntersuchung anzuwenden (Dieselfahrzeuge). Nur wenn dieser nicht anwendbar ist (bedeutet nicht, dass er nicht auffindbar ist), dann sind die gesetzlichen Grenzwerte bzw. die Herstellerwerte anzuwenden. Die Fahrzeughersteller haben mittlerweile an die einschlägigen Datenlieferanten Plakettenwerte geliefert.
Im Leitfaden 5 trägt man dieser Änderung Rechnung indem man zum einen die verwendete AU-Solldatenbank kennzeichnet (z.B. IV/2014), zum anderen die bei der Untersuchung verwendeten Werte kennzeichnet (P =Plakettenwert, H =Herstellervorgabe, S=Standardwert). Mit dieser Kennzeichnung ist nachvollziehbar, welche Daten verwendet wurden und ob diese noch aktuell sind.






